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Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt die Hundesteuersatzung vom 24.02.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.03.2003, außer Kraft.
Derzeit gilt die Hundesteuersatzung vom 24.02.1997. Die aktuellen Steuersätze und sonstige Änderungen und Ergänzungen insbesondere auch hinsichtlich der Kampfhundehaltung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Änderungssatzungen.