am Sonntag, 15. März 2020, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. In Aurachtal werden neben der Wahl zum/r Bürgermeister/in auch die Mitglieder des Gemeinderates, die Landrätin/der Landrat sowie die Mitglieder des Kreistages gewählt. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich sechs Jahre.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, an dieser Stelle möchte sich die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal, allen voran die Wahlleiterinnen, ganz herzlich bei allen Wahlausschussmitgliedern, Wahlvorständen und Briefwahlvorständen sowie allen sonstigen Helfern für den vorbildlichen Einsatz bei der Kommunalwahl am Wahlsonntag bedanken.
Ohne Ihr Engagement wäre die Durchführung der Wahl nicht möglich gewesen. Zum reibungslosen Wahlablauf und zur Ergebnisermittlung am Wahlsonntag haben Sie zu einem großen Teil beigetragen und Ihre Freizeit dafür geopfert. Ebenso möchten wir den Angehörigen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die auf ihre Familienmitglieder an diesem Tag verzichten mussten, recht herzlich Danke sagen. Ein besonderer Dank geht an die Kollegen vom Bauhof, für die Ausstattung der Wahllokale und die anschließenden Aufräumarbeiten sowie an die Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, die mit der Wahlvorbereitung, der Ergebnisermittlung, der Prüfung der Unterlagen, der Wahlnacharbeiten usw. betraut waren.
Trotz aller Umstände und Probleme im Zuge der Corona-Krise hatten wir kaum Absagen von Wahlhelfern zu verzeichnen. Es war wunderbar zu erleben, wie der Zusammenhalt und die Zusammenarbeit auch in diesen Krisenzeiten gut funktioniert und dank gemeinsamer Hilfe die Wahl durchgeführt werden konnte.
Denjenigen unter Ihnen, die teils nach jahrzehntelanger Mitarbeit aus dieser Tätigkeit ausscheiden, gilt ein besonderer Dank für Ihr stetes und vorbildliches Engagement.
Kumulieren, Panaschieren, Streichen - das Kommunalwahlrecht in Bayern ist komplex und nicht unbedingt auf den ersten Blick verständlich. Gleichzeitig gilt es als äußerst wählerfreundlich - denn: Jeder kann sich sein Kommunalparlament ganz individuell zusammenstellen. Wie wirkt sich ein Listenkreuz bei einer Partei aus, wenn auch noch einzelne Kandidaten und Kandidatinnen mit Einzelstimmen angekreuzt werden?
Und noch vieles mehr können Sie hier mit den interaktiven Online-Probestimmzetteln zur Gemeinderatswahl und Kreistagswahl, welche sämtliche Parteien/Wählergruppen und Bewerberinnen und Bewerber enthalten, ausprobieren.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen durch unsere Amtsboten ca. ab dem 13.02.2020 zugestellt. Sollten Sie bis zum 23.02.2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, so setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Einwohnermeldeamt unter 09132 / 775 10 in Verbindung.
Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Diesen Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Falls notwendig, kann er bereits vorher gestellt werden (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt). Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald die Stimmzettel der Gemeinde vollständig vorliegen.
Briefwahlanträge müssen spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 13. März 2020, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 15.03.2020, 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses der VG Aurachtal eingeworfen werden. Später eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.
Über das BürgerServicePortal auf unserer Internetseite können Sie ebenfalls Briefwahl beantragen. Dieser Dienst ist vom 10.02.2020 bis 11.03.2020 12:00 Uhr freigeschaltet. Nach dem 11. März 2020 kann eine rechtzeitige Postzustellung nicht mehr gewährleistet werden.
Bitten beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen (wenn sie im Rathaus abgeholt werden) nur an Sie persönlich ausgehändigt werden können. Auch an Ehepartner, Kinder, Eltern dürfen die Unterlagen nur durch Vollmacht mitgegeben werden. Sollte keine Vollmacht ausgefüllt sein, werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt!
Bitte beachten Sie, dass auf der Wahlbenachrichtigung das jeweilige Wahllokal vermerkt ist, wo jeder einzelne hingehen MUSS.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im Einwohnermeldeamt der VG Aurachtal unter den Tel. Nr. 09132 / 77 50 zu den üblichen Öffnungszeiten der VG Aurachtal gerne zur Verfügung.