Kommunalwahlen 2020 am 15. März 2020 (mit möglicher Stichwahl am 29. März 2020)

 

am Sonntag, 15. März 2020, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. In Aurachtal werden neben der Wahl zum/r Bürgermeister/in auch die Mitglieder des Gemeinderates, die Landrätin/der Landrat sowie die Mitglieder des Kreistages gewählt. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich sechs Jahre.

 
 
 

Im Folgenden können Sie sich zur Kommunalwahl 2020 ausführlich informieren:

 
 
 

Das Wahlamt sagt 'DANKE'

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, an dieser Stelle möchte sich die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal, allen voran die Wahlleiterinnen, ganz herzlich bei allen Wahlausschussmitgliedern, Wahlvorständen und Briefwahlvorständen sowie allen sonstigen Helfern für den vorbildlichen Einsatz bei der Kommunalwahl am Wahlsonntag bedanken.

Ohne Ihr Engagement wäre die Durchführung der Wahl nicht möglich gewesen. Zum reibungslosen Wahlablauf und zur Ergebnisermittlung am Wahlsonntag haben Sie zu einem großen Teil beigetragen und Ihre Freizeit dafür geopfert. Ebenso möchten wir den Angehörigen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die auf ihre Familienmitglieder an diesem Tag verzichten mussten, recht herzlich Danke sagen. Ein besonderer Dank geht an die Kollegen vom Bauhof, für die Ausstattung der Wahllokale und die anschließenden Aufräumarbeiten sowie an die Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, die mit der Wahlvorbereitung, der Ergebnisermittlung, der Prüfung der Unterlagen, der Wahlnacharbeiten usw. betraut waren.

Trotz aller Umstände und Probleme im Zuge der Corona-Krise hatten wir kaum Absagen von Wahlhelfern zu verzeichnen. Es war wunderbar zu erleben, wie der Zusammenhalt und die Zusammenarbeit auch in diesen Krisenzeiten gut funktioniert und dank gemeinsamer Hilfe die Wahl durchgeführt werden konnte.

Denjenigen unter Ihnen, die teils nach jahrzehntelanger Mitarbeit aus dieser Tätigkeit ausscheiden, gilt ein besonderer Dank für Ihr stetes und vorbildliches Engagement.

 
 
 

Abschließende Wahlergebnisse der Gemeinde Aurachtal am 15.03.2020

 

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020

Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020

Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020

 
 
 

Vorläufige Wahlergebnisse der Gemeinde Aurachtal im pdf-Format [Stand: 16.03.2020]

 

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020

 
 
 

Wahlergebnisse online

 

Vorläufige Wahlergebnisse zur Kommunalwahl 2020 in der Gemeinde Aurachtal

Vorläufige Wahlergebnisse zur Kommunalwahl 2020 in Bayern

 
 
 

Interaktive Probestimmzettel

 

Kumulieren, Panaschieren, Streichen - das Kommunalwahlrecht in Bayern ist komplex und nicht unbedingt auf den ersten Blick verständlich. Gleichzeitig gilt es als äußerst wählerfreundlich - denn: Jeder kann sich sein Kommunalparlament ganz individuell zusammenstellen. Wie wirkt sich ein Listenkreuz bei einer Partei aus, wenn auch noch einzelne Kandidaten und Kandidatinnen mit Einzelstimmen angekreuzt werden?

Und noch vieles mehr können Sie hier mit den interaktiven Online-Probestimmzetteln zur Gemeinderatswahl und Kreistagswahl, welche sämtliche Parteien/Wählergruppen und Bewerberinnen und Bewerber enthalten, ausprobieren.

 

Interaktiver Probestimmzettel zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Aurachtal am 15.03.2020

Interaktiver Probestimmzettel zur Wahl des Kreistags am 15.03.2020

 
 
 

Musterstimmzettel im PDF-Format

 

Musterstimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters - Gemeinde Aurachtal

Musterstimmzettel zur Wahl des Gemeinderats - Gemeinde Aurachtal

Musterstimmzettel zur Wahl des Landrats - Landkreis Erlangen-Höchstadt

 
 
 

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2020

 

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses am 31.03.2020

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreitags und Landrats am Sonntag, den 15. März 2020

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 15.03.2020

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 15.03.2020

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020

Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am So., 15.03.2020

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 15. März 2020

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 15. März 2020

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge am 04. Februar 2020

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

 
 
 

Versand der Wahlbenachrichtigung

 

Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen durch unsere Amtsboten ca. ab dem 13.02.2020 zugestellt. Sollten Sie bis zum 23.02.2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, so setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Einwohnermeldeamt unter 09132 / 775 10 in Verbindung.

 
 
 

Briefwahl

 

Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Diesen Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Falls notwendig, kann er bereits vorher gestellt werden (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt). Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald die Stimmzettel der Gemeinde vollständig vorliegen.

Briefwahlanträge müssen spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 13. März 2020, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 15.03.2020, 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses der VG Aurachtal eingeworfen werden. Später eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.

Über das BürgerServicePortal auf unserer Internetseite können Sie ebenfalls Briefwahl beantragen. Dieser Dienst ist vom 10.02.2020 bis 11.03.2020 12:00 Uhr freigeschaltet. Nach dem 11. März 2020 kann eine rechtzeitige Postzustellung nicht mehr gewährleistet werden.

Bitten beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen (wenn sie im Rathaus abgeholt werden) nur an Sie persönlich ausgehändigt werden können. Auch an Ehepartner, Kinder, Eltern dürfen die Unterlagen nur durch Vollmacht mitgegeben werden. Sollte keine Vollmacht ausgefüllt sein, werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt!

 
 
 

Wahllokale

Bitte beachten Sie, dass auf der Wahlbenachrichtigung das jeweilige Wahllokal vermerkt ist, wo jeder einzelne hingehen MUSS.

 
Rathaus VG Aurachtal, Lange Straße 2, 91086 Aurachtal, nicht barrierefrei
 
Feuerwehrhaus Falkendorf, Hauptstraße 1, 91086 Aurachtal, nicht barrierefrei
 
Schule Münchaurach, Schulstraße 13, 91086 Aurachtal, barrierefrei
 
 
 

Wahlplakatierung

 

Anzeige zur Wahlplakatierung im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach

 
 
 

Informationen online zur Kommunalwahl 2020

 

Offizielle Webseite zur Kommunalwahl 2020 in Bayern

Kommunalwahlbroschüre 2020 der Landeszentrale für politische Bildung

Kommunalwahl 2020 - wie geht das ? Wahlbroschüre in leichter Sprache

Kommunalwahlen in Bayern - Landeswahlleiter

 
 
 
 
 

Ihr Kontakt zur Gemeinde Aurachtal

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im Einwohnermeldeamt der VG Aurachtal unter den Tel. Nr. 09132 / 77 50 zu den üblichen Öffnungszeiten der VG Aurachtal gerne zur Verfügung.