Aktuelle & allgemeine Hinweise

 
 
 

[13.07.2026*] Informationen zum Eichenprozessionsspinner

 
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Der Eichenprozessionsspinner ist seit jeher in Deutschland angesiedelt. Witterungsabhängig ist die Raupe ab Anfang Mai bis in den Juli hinein an Eichenbeständen zu finden. Die Raupe bildet im Laufe ihrer Entwicklungsstadien eine hohe Anzahl an Widerhaken bewehrten Brennhaaren aus, welche ein Nesselgift (sog. Thaumetopoein) beinhalten. Diese Brennhaare brechen leicht ab, können jedoch auch gegen Feinde abgeschossen werden. Die Brennhaare können durch Luftströmungen teilweise sehr weit (bis zu 200 m) getragen werden und sind regelmäßig auch in den bereits verlassenen Nestern in großer Anzahl vorhanden.

 

Was passiert bei dem Kontakt mit den Brennhaaren?

Ein Kontakt mit den Brennhaaren löst bei Menschen und Tieren häufig Hautausschläge, leichte Schwellungen, Brennen, starken Juckreiz bis zu Quaddeln aus. Neben den Hautreaktionen können sich auch Atemwegsreizungen, Bindehautreizungen, Schwindelgefühl sowie auch Schüttelfrost und Fieber einstellen. In ganz seltenen Fällen kann es zu allergischen Schockreaktionen kommen. In Aurachtal und auch in Oberreichenbach sind allerdings keine gravierenden Fälle bekannt geworden.

 

Wie verhalte ich mich richtig?

Keinesfalls selbst tätig werden, um die Nester zu beseitigen! Durch Abflammen oder Abspritzen können die Brennhaare aufgewirbelt werden und sich weiter verteilen. Die Bekämpfung und Beseitigung der Raupen und deren Nester erfolgt auf kommunaler Ebene ausschließlich unter Anwendung von Atemschutz und Schutzbekleidung.

Jeden direkten Kontakt mit den Raupen und deren Nestern auch über den fraglichen Zeitraum hinaus (z.B. bei der Gartenarbeit oder bei Ausflügen) unbedingt vermeiden. Das gilt auch für bereits verlassene Nester, denen die Brennhaare nach wie vor anhaften.

Keinesfalls selbst tätig werden, um die Nester zu beseitigen! Durch Abflammen oder Abspritzen können die Brennhaare aufgewirbelt werden und sich weiter verteilen. Die Bekämpfung und Beseitigung der Raupen und deren Nester erfolgt auf kommunaler Ebene ausschließlich unter Anwendung von Atemschutz und Schutzbekleidung.

Bei einem Befall im Garten oder in unmittelbarer Nähe draußen keine Wäsche trocknen oder Spielgeräte nutzen. Bei Kontakt ein Duschbad inkl. Haarwäsche nehmen und die Kleidung wechseln. Kleidung bei mindestens 60°C waschen.

Befallene Gebiete und mit Warnschildern gekennzeichnete bzw. abgesperrte Bereiche meiden. Nicht an dort vorhandene Tischgruppen/Bänke oder auf die Wiese setzen.

Bei einem Aufenthalt in befallenen Gebieten notfalls Nacken, Hals, Arme und Beine bedecken.

Bei dem Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Arzt konsultieren und auf einen Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.

 

Welche Maßnahmen finden statt?

In allen sensiblen öffentlichen Bereichen (u.a. Kindergärten, Schulen, Haltestellen, Sportanlagen) wird durch regelmäßige Sichtkontrollen der Kommune bereits frühzeitig mit geeigneten Bekämpfungsmaßnahmen wie der Absaugung der Nester begonnen. In den weniger sensiblen Bereichen und auch an öffentlichen Plätzen und Wegen werden Warnhinweise angebracht. Bei Bedarf erfolgt eine Sperrung, z. B. von öffentlichen Sportanlagen, Spielbereichen oder Grillplätzen. Für die Entfernung von Nestern auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer verantwortlich.

 

Weitere Hinweise

Es besteht nach wie vor keine Meldepflicht. In den öffentlichen Bereichen sind seitens der Kommunen nahezu alle befallenen Eichen erfasst und gekennzeichnet, soweit dies der Kommune bekannt ist. Sollten Sie abweichend zum Regelfall konkrete Hinweise oder Fragen haben, steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Rufnummer 09132 / 775 25 und die Bauhöfe unter der Nummer 09132 / 775 20 (Aurachtal) und 09104 / 31 98 (Oberreichenbach) zur Verfügung. Auch ohne bestehende Meldepflicht können Sie es dort jederzeit melden, wenn Sie Raupennester entdecken.

 

Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal

 
 


 

[13.07.2026*] Staatliches Bauamt Nürnberg: St 2263 Sanierung bei Nankendorf

 
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Das Staatliche Bauamt Nürnberg saniert ab dem 13.07.2026 die Fahrbahn der Staatsstraße St 2263 zwischen Hammerbach und Nankendorf und erneuert die dort vorhandenen Amphibiendurchlässe.

Für die Dauer von voraussichtlich zwölf Wochen ist der Streckenabschnitt für den gesamten Verkehr gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

In diesem Abschnitt der St 2263 befinden sich mehrere Amphibiendurchlässe unter der Staatsstraße und ein Amphibienleitsystem. Die Amphibiendurchlässe waren nicht mehr standfest. Sie mussten verfüllt werden, um die Verkehrssicherheit auf Staatsstraße zu gewährleisten.

Um die Amphibienwanderung auf der St 2263 bei Nankendorf wieder zu ermöglichen, werden die verfüllten Durchlässe aus- und neue Amphibiendurchlässe eingebaut. Darüber hinaus weist in diesem Abschnitt die Fahrbahnoberfläche Risse und Verdrückungen im Asphalt auf. Daher werden mit den Amphibiendurchlässen auch die oberen Asphaltschichten sowie die zugehörigen Schutzplanken erneuert.

Die Arbeiten sind nur unter Vollsperre möglich. Daher wird für die Dauer der Baumaßnahme eine Umleitung über Hammerbach (St 2263) - Falkendorf (St 2244) - Buch (ERH 13) und in umgekehrter Richtung eingerichtet.

Das Staatliche Bauamt Nürnberg bittet alle Verkehrsteilnehmende und insbesondere die Anliegenden um Verständnis für die damit einhergehenden Beeinträchtigungen und um Vorsicht im Baustellenbereich.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Projekten sind auf der Webseite des Staatlichen Bauamts Nürnberg unter www.stban.bayern.deverfügbar.

Besuchen Sie auch unseren Instagramkanal unter dem Link: www.instagram.com/staatliches.bauamt.nuernberg.

 
Schaubild zur eingerichteten Umleitung über Falkendorf: Öffnen
 
PRESSEMITTEILUNG 17/2026: Öffnen
 
 
 


 

[16.04.2026*] Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken

 
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Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal möchte hiermit alle Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass Poolwasser auf alle Fälle in die öffentliche Kanalisation einzuleiten ist. Deshalb nachstehend ein paar wichtige Hinweise rund um eine richtige Poolbefüllung und die ordnungsgemäße Entleerung des Pools, da Poolwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser, also als Schmutzwasser eingestuft wird.

 

Den Pool richtig befüllen:

Befüllt werden muss der Pool mit Frischwasser. Die Befüllung darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen, denn das Wasser aus dem Pool gilt durch den Zusatz von Chemikalien (wie zum Beispiel Chlor etc.) laut Gesetz als Schmutzwasser und muss wieder dem Kanal zugeführt werden. Bei einer Entnahme aus dem Trinkwassernetz über die Hausinstallation (Hauptwasserzähler) wird damit automatisch die Wassermenge auch gebührenrelevant bei den Schmutzwassergebühren berücksichtigt. Erfolgt dagegen die Befüllung über den Gartenwasserzähler, bleibt das entnommene Wasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt. Über den Gartenwasserzähler darf nur Wasser gemessen werden, das nicht in die Kanalisation gelangt.

 

Das Poolwasser richtig entsorgen:

Poolwasser muss über die Kanalisation entsorgt werden. In der Regel wird Poolwasser chemisch mit Chlor, Algenschutzmitteln, pH-Senkern und weiteren Mitteln behandelt. Auch wenn keine solchen chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens nach dem Badevergnügen durch seine Nutzer verändert worden. Hierzu zählen z.B. Sonnencreme, Haare und Schweiß, aber auch Gras und Laub. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung der ursprünglichen Beschaffenheit als Frischwasser. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser auch nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden (Schutz des Oberflächen- bzw. Grundwassers). Wurde Ihr Pool bereits mittels Gartenwasserzähler befüllt, teilen Sie bitte der Verwaltungsgemeinschaft in Ihrem Interesse die entnommene Menge mit, damit hierauf die zugrunde zulegende Abwassergebühr ermittelt werden kann. Sprechen oder schreiben Sie uns hierzu einfach an. Den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Maier, Kassenverwaltung, erreichen Sie unter Tel.: 09132 / 775 14 | E-Mail: kasse@aurachtal.de.

 


 

[15.01.2026*] Hundesteuer 2026

 
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Wer einen Hund besitzt, der bei der VGem Aurachtal noch nicht gemeldet ist, muss dies unverzüglich tun. Wenn ein Hund abhanden kommt, getötet wird, verendet, verkauft oder künftig in einer anderen Gemeinde oder Stadt gehalten wird, muss ihn der bisherige Besitzer unverzüglich abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Besitzer bei der Abmeldung, Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben. Der Abmeldepflicht unterliegen insbesondere auch Personen, die 2025 einen Hund gehalten haben, ihn zwischenzeitlich abgegeben haben oder er ihnen entlaufen ist. Bitte beachten Sie außerdem, dass keine jährlichen Bescheide versendet werden, da die Hundesteuerfälligkeiten im Erstbescheid bereits angekündigt wurden. Die Hundesteuer wird am 01.04. ohne weitere Ankündigung fällig.

 


 

[15.01.2026*] Grundsteuerpflicht bei Eigentumswechsel

 
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Bei einem Eigentumswechsel ist derjenige Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet wurde (§ 10 Abs. 1 GrStG).

Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Somit hat derjenige, der am 1. Januar Steuerschuldner war, die Grundsteuer für das komplette Jahr zu entrichten.

Dem Verkäufer und Käufer steht es unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen frei, Erstattungsansprüche mittels einer privatrechtlichen Vereinbarung im Kaufvertrag zu regeln.

Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal kann erst dann einen Eigentumswechsel durchführen, wenn eine Meldung durch das Finanzamt erfolgt ist.

 


[31.10.2025*] Altspeisefett-Sammelbox in Falkendorf

 
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Altspeisefett-Sammelbox in Falkendorf hinter der Bushaltestelle an der Hauptstraße - Der Landkreis Erlangen-Höchstadt startet eine erweiterte Pilotphase zur Altspeisefett-Sammlung - jetzt auch in Aurachtal! Mach mit und gib deinem gebrauchten Fett ein zweites Leben als nachhaltigen Energieträger! brin deine Flasche mit - du machst den Unterschied! Weitere Informationen des LRA ERH zur erweiterten Pilotphase unter www.tinyurl.com/altspeisefettsammlung.

 


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[21.08.2025*] Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen: Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen

 
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Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden - Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen gem. Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) - Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Warum? Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Dies muss nicht sein, daher informieren wir hiermit alle Haus- und Grundstücksbesitzer über ihre „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ an öffentlichen Straßen und Wegen. Rein vorsorglich sei diesbezüglich auch eine evtl. Schadenshaftung bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs erwähnt. Die Verpflichtung, o. g. Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Art. 29 Abs. 2 geregelt. Demnach sind Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten. Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. So ist es nach § 32 Abs. 1 StVO verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.

 
Hinweisblatt [21.08.2025] Amtsblatt 08/2025 - Seite 4: Öffnen
 


[14.04.2025*] Kommunale Abfallwirtschaft informiert: Richtige Sammlung von Alttextilien

 
Altkleidersammlung

Was hat sich geändert? Unterschiedliche Auffassungen über die richtige Sammlung von Textilien haben viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat sich bei der Sammlung nichts geändert. Seit Jahrzehnten sammeln karitative Organisationen gut erhaltene Alttextilien. Das Sammelsystem wird auch nach der Gesetzesänderung in der bisherigen Form fortgeführt. Stark verschmutzte Kleidung, Matratzen und Schaumstoffkissen sind Rest- bzw. Sperrmüll und gehören nicht in den Altkleidercontainer. Für die Sammler ist eine gute Qualität der Ware von großer Bedeutung, um eine sinnvolle Verwertung oder einen Weiterverkauf als Secondhandware zu gewährleisten.

Wo befinden sich Altkleidercontainer? Altkleidercontainer stehen auf allen Wertstoffhöfen und den Wertstoffinseln zur Verfügung. Ist ein Container voll, sollten die Altkleider wieder mitgenommen und zum nächsten Container gebracht werden. Im Gemeindegebiet gibt es eine Vielzahl an Standorten. Altkleider neben den Containern zu deponieren, verschandelt nicht nur das Ortsbild, sondern beeinträchtigt auch die Qualität der Sammelware. Es sollte selbstverständlich sein, keine anderen Gegenstände an den Wertstoffinseln abzustellen. Die Beseitigung von illegal abgelagerten Abfällen ist aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt können fast alle Abfälle kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden – eine Möglichkeit, die alle Landkreisbürgerinnen und -bürger nutzen können.

Was gehört in die Container? In die Altkleidercontainer gehören nur gut erhaltene Kleidung, Wäsche, Babykleidung, Plüschtiere, Schals, Mützen, Hüte, Schuhe (paarweise zusammengebunden), Gardinen, Tischdecken, Bettwäsche, Wolldecken. Die Textilien müssen sauber und gut verpackt sein, am besten in handelsüblichen Müllsäcken. Löchrige, stark beschädigte oder stark verschmutze Textilien sowie Lumpen und Stoffreste gehören in den Restmüll. Auch Schneidereiabfälle, Bettdecken, die nicht aus Federn, sondern aus Polyester bestehen, Teppiche, Teppichboden, alte Matratzen, defekte Taschen und sonstige Abfälle wie Restmüll, Elektrogeräte oder Töpfe gehören nicht in den Alttextilcontainer.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Abfallwirtschaft stehen bei Fragen zur Abfalltrennung unter der Telefonnummer 09193 / 20 17 61 oder 20 17 62 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen und Hinweise, welcher Abfall wohin gehört, gibt es auf der Webseite des Landratsamtes, beispielsweise im Abfall-ABC unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/abfall-abc..

 
Kommunalen Abfallwirtschaft: Informationsblatt 'Richtige Sammlung von Alttextilien'


[18.02.2025*] Vorbereitung auf die Urlaubszeit: Reisedokumente rechtzeitig neu beantragen

 
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Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweis- und Passdokumente und informieren Sie sich vorab über die genauen Einreisebestimmungen in Ihrem Urlaubsland. Eine aktuelle Übersicht erhalten Sie beim Auswärtigen Amt online unter www.auswaertiges-amt.de/de/ ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Die Bearbeitung von Personalausweisen beträgt derzeit ca. 2-3 Wochen, für Reisepässe beträgt die Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen. Wegen der direkten elektronischen Verarbeitung der Personalausweis- und Passdokumente ist es zwingend erforderlich, dass Dokumente persönlich beantragt werden! Auch Kinder benötigen für Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Ausweisdokument.

Die Beantragung oder Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Alternativ kann für Kinder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Diese Dokumente werden von der Bundesdruckerei und nicht mehr direkt vor Ort vom Einwohnermeldeamt erstellt. Bitte beachten Sie deshalb die oben genannten Bearbeitungszeiten und denken Sie auch daran, ein aktuelles, biometrisches Passbild sowie ggf. eine Geburtsurkunde zur Beantragung vorzulegen.

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter Tel. 09132 / 77 50 oder per E-Mail an vg@aurachtal.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu Ausweis- und Passdokumenten finden Sie online unter https://www.aurachtal.de/ausweise.html.

 


 

[13.02.2024**] DIGIFIT für Seniorinnen und Senioren der VG Aurachtal

 
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FIT AM HANDY ODER TABLET - KOSTENLOSE UND INDIVIDUELLE BERATUNG - Wenn das Handy nicht so will, wie es soll, Sie eine VGN-Verbindung brauchen, oder eine neue APP einrichten möchten - hier können Sie alle Fragen stellen und bekommen kompetente und freundliche Unterstützung.

 

Nächster Termin: 26.08.2026, 23.09.2026

Wann: 4. Mittwoch im Monat, 10:00 bis 12:00 Uhr

Ort: Gemeindehaus der ev. Kirche, Mühlberg 1, 91086 Aurachtal

 

Webseite: Digitale Welt einfach erklärt

Kurzfilm: DigiFIT einfach erklärt

 

Ansprechpartnerin des Landkreises: Bettina Recktenwald, Büro für Seniorenangelegenheiten, Telefon: 09131 / 803 13 34 in Kooperation mit der VG Aurachtal, Ansprechpartnerin: Marion Braun, Telefon: 09132 / 775 26.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LRA Erlangen-Höchstadt ≫ Start ≫ Leben in ERH ≫ Angebote für Senioren ≫ Digitale Welt.

 


 

[12.06.2024*] Bitte gegenseitige Rücksicht auf dem Tennisweg in Falkendorf

 

Sehr geehrte Nutzer des Tennisweges in Falkendorf, der Tennisweg in Falkendorf wird von Spaziergängern, Radfahrern, Tennisspielern, Kita-Eltern und -Angestellten befahren und begangen. Wir bitten Sie, auch bei eventueller Eile, die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§1) zu beachten: [A] Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. [B] Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Leider häufen sich in den letzten Monaten die Beschwerden der verschiedenen Verkehrsteilnehmer über die jeweilige andere Gruppe. Dies wäre bei entsprechender Rücksichtnahme und Verständnis sicherlich vermeidbar. Die Rücksichtnahme sollte auch gegenüber den Anwohnern gelten. Wir bitten um zukünftige Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

 


 

[16.05.2024*] Verunreinigungen durch Hundekot

 

Vermehrte Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege und öffentliche Plätze.

Zurzeit häufen sich wieder die Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege und öffentliche Plätze. Bürger beschweren sich auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider wieder vermehrt festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind und damit auch eine gesundheitliche Gefahr, zum Beispiel für spielende Kinder, darstellt. Also achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Gehsteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Nachbars Vorgarten sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Wir sind froh, dass sich viele einsichtige Hundehalter an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel voran gehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.

 


 
 


 
 
 
 

 
 
*Tag der Veröffentlichung auf der Webseite der Gemeinde Aurachtal