Ab September 2023 übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz die Verkehrs- überwachung in Aurachtal. Dazu zählen Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden. Zu diesem Zweck hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, angeschlossen. Ab September 2023 wird der Verband im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal das Einhalten der Parkregeln in der Gemeinde Aurachtal überwachen. In einem zweiten Schritt übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz auch die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Aurachtal.
[14.09.2023*] Das Staatliche Bauamt hat die Gemeinde Aurachtal informiert, dass die Erneuerung des Reichenbachdurchlasses bei der Engstelle zwischen Falkendorf und Münchaurach nun in Angriff genommen werden soll. Hierzu soll zunächst ab Mitte/Ende September eine Behelfsumfahrung der Engstelle gebaut werden. Der Verkehr wird dabei nach Norden auf den Dörfl aser Weg geleitet. Der Dörfl aser Weg wird dabei zwischen Fasanenweg und Hauptstraße so verbreitert, dass er den Verkehr der Staatsstraße aufnehmen kann. Die Ausfahrt aus dem Fasanenweg und aus dem Hirschberg soll aber jederzeit möglich sein. Die Umfahrung soll ca. ab Mitte November fertiggestellt und befahrbar sein. Erst wenn die Behelfsumfahrung für den Verkehr freigegeben ist, kann die eigentliche Baustelle begonnen werden. Dabei wird der alte Durchlass abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Bauarbeiten hierfür werden voraussichtlich bis Mitte 2024 andauern. In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird dann die Behelfsumfahrung zurückgebaut und der Reichenbach in diesem Bereich renaturiert. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.
[10.08.2023*] Das Staatliche Bauamt Nürnberg als Bauherr und Kostenträger für die Sanierung des Reichenbachdurchlasses unter der Staatsstraße 2244 zwischen Falkendorf und Münchaurach zur weiteren zeitlichen Planung Folgendes mitgeteilt:
+ Die Ausschreibung des Projektes ist veröffentlicht. Die Submission ist Anfang August vorgesehen.
+ Während der Ausschreibung sind Nebenangebote zur Verkürzung der Bauzeit zugelassen.
+ Vorausgesetzt, das Vergabeverfahren verläuft reibungslos und der Auftrag kann im August 2023 vergeben werden, können aus heutiger Sicht die Bauarbeiten Anfang bis Mitte September 2023 beginnen.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
+ Bau und Verkehrsverlegung der Behelfsumfahrung in 2023.
+ Herstellung der Reichenbachverrohrung, Herstellung der Umfahrung und Abbruch des bestehenden Wellstahldurchlasses soweit wie möglich in 2023.
+ Nach der Winterpause 2023/2024 Herstellung der neuen Reichenbachbrücke einschl. Straßenbau im Bereich des gesperrten Staatsstraßenstückes.
+ Rückverlegung des Verkehrs auf die ursprüngliche Streckenführung, Rückbau der Behelfsumfahrung und Restarbeiten voraussichtlich bis zum / im 3. Quartal 2024.
Falls Sie sich über den ÖPNV beschweren möchten, könnne Sie das mit Hilfe des Online-Beschwerdeformular des ÖPNV tun, Sie füllen das PDF-Formular aus, und senden dieses per Email an oepnv@erlangen-hoechstadt.de oder schicken ihre Beschwerde an LRA ERH, Sachgebiet ÖPNV, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen.
Am Montagmorgen, gegen 07:50 Uhr, hat eine Hundehalterin beim Spaziergang mit ihrem Vierbeiner im Bereich der Flurbereinigung des Wiesenweges in Münchaurach einen Giftköder aufgefunden. Hierbei handelte es ich um einen geräucherten Fisch, welcher mit Nägeln bestückt war. Die Polizei bittet Hundebesitzer um entsprechende Achtsamkeit. Hinweise von möglichen Zeugen nimmt die Polizeiinspektion Herzogenaurach unter 09132 / 780 90 entgegen.
Die Staatsstraße zwischen Falkendorf und Münchaurach ist auf Höhe des Durchlasses für den Reichenbach derzeit nur einspurig befahrbar. Die Gründe (statische Berechnungen zur Tragfähigkeit bei Schwerlastbegegnungsverkehr) haben wir bereits in vorherigen Amtsblättern erläutert. Ursprünglich hatte das Staatliche Straßenbauamt geplant, mit einer vier- bis sechsmonatigen Vollsperrung den Durchlass zu erneuern. Damit wäre für einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr die Staatsstraße sowohl von Westen als auch von Osten her eine Sackgasse geworden. In vielen und langen Gesprächen konnte mit dem Staatlichen Bauamt nun eine andere Lösung gefunden werden, die jedoch eine Umplanung bedingt. Nun soll nördlich der Durchlasserneuerung eine Behelfsstraße als Umgehung gebaut werden. Geplant ist dieser Bau nach dem Winter und daran anschließend soll dann der Durchlass erneuert werden. Die Baustelle wird uns somit nach jetziger Planung noch bis Sommer/Herbst 2023 erhalten bleiben. Sobald uns nähere Informationen und ein möglicher Zeitplan vorliegen, werden wie Sie informieren. Bis dahin bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis und Geduld.
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen. Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 abzugeben.
Die Gemeinde Aurachtal hat sich entschieden, ihren 2004 aufgestellten Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan (FNP/LP) für das gesamte Gemeindegebiet fortzuschreiben. Im ersten Planungsschritt erfolgen Bestandsaufnahmen und Analysen, im Rahmen derer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros ab Juni 2022 im gesamten Gemeindegebiet Aurachtal unterwegs sein werden. Über die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Vorschläge zur Fortschreibung des FNP/LP werden wir Sie zu frühzeitig und regelmäßig informieren und Ihnen Gelegenheit geben, sich am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Die Staatsstraße ST2244 zwischen Falkendorf und Münchaurach wird auf Höhe des Durchlasses für den Reichenbach ab voraussichtlich der KW 25 halbseitig gesperrt. Grund für die Maßnahme ist, dass der Durchlass (Wellstahlrohr) punktuell durchgerostet ist und das gesamte Bauwerk erneuert werden muss. Dafür wird im südlichen Bereich die Staatsstraße ein wenig verbreitet, eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelanlage ist jedoch unumgänglich. Aufgrund der Vielfältigkeit der Arbeiten und der Vorbereitungen ist mit einer einjährigen einseitigen Sperrung zu rechnen. Die Erneuerung des Durchlasses soll dann im Frühjahr 2022 erfolgen.