Aktuelle & allgemeine Hinweise

 
 
 

[16.10.2024***] Gemeinde sucht Weihnachtsbäume

 
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Auch in diesem Jahr sollen wieder einige Christbäume in den Ortsteilen aufgestellt werden. Es ist jedes Jahr aufs Neue eine Herausforderung, geeignete Bäume zu f i nden. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Wer auf seinem Grundstück einen geeigneten Baum (Tanne oder Fichte) stehen hat und ihn der Gemeinde zur Verfügung stellen möchte, meldet sich bitte bis 08.11.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal unter der Tel.-Nr. 09132 / 77 50. Sollte der Baum in Frage kommen, wird dieser vom Bauhof gefällt und abgeholt. Herzlichen Dank. Klaus Schumann 1. Bürgermeister.

 
 


 

[08.10.2024***] Umfrage ADFC-Fahrradklima-Test bis zum 30. November 2024

 
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Bis zum 30. November 2024 können Radfahrerinnen und Radfahrer wieder an einer Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit in den Gemeinden teilnehmen. Der ADFC-Fahrradklima-Test sammelt Rückmeldungen aus der Bevölkerung für Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner und politisch Verantwortliche vor Ort. Die Rückmeldungen können nützliche Hinweise geben, die Kommunen gezielt für Verbesserungen in der Infrastruktur nutzen können. Die Ergebnisse helfen auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung zu bewerten. Das Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radver-kehrsplans. Der ADFC Bayern unterstützt diese Umfrage und hat den Bayerischen Gemeindetag darum gebeten, unsere Mitglieder hinsichtlich dieser Umfrage zu sensibilisieren und zur Teilnahme vor Ort aufzurufen. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Benedikt Weigl unter der Tel.: 089/360009-27, E-Mail: Benedikt.Weigl@bay-gemeindetag.de, gerne zur Verfügung.

 
Pressemitteilung [04.10.2024] „Umfrage ADFC-Fahrradklima-Test bis zum 30. November 2024“: Öffnen
 


 

[22.08.2024***] Gartenabfallsammlung vom 05. September bis 31. Oktober 2024

 
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Ab September bis Ende Oktober ist am Bauhof in Münchaurach, Lange Straße 2, ein Grüngutcontainer zur Sammlung aufgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger können dann ihre Grüngutabfälle immer donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr abgeben.

 


 

[22.08.2024***] Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen: Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen

 
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Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden - Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen gem. Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) - Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Warum? Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Dies muss nicht sein, daher informieren wir hiermit alle Haus- und Grundstücksbesitzer über ihre „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ an öffentlichen Straßen und Wegen. Rein vorsorglich sei diesbezüglich auch eine evtl. Schadenshaftung bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs erwähnt. Die Verpflichtung, o. g. Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Art. 29 Abs. 2 geregelt. Demnach sind Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten. Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. So ist es nach § 32 Abs. 1 StVO verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.

 
Hinweisblatt [22.08.2024] Amtsblatt 08/2024 - Seite 3: Öffnen
 


 

[08.08.2024***] „Mikrozensus 2024“: 50 000 Bürgerinnen/Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen

 
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Jedes Jahr startet in Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50 000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120 000 Personen auskunftspflichtig. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 08. August 2024.

 
Pressemitteilung [08.08.2024] „Mikrozensus 2024 - Halbzeit“: Öffnen
Pressemitteilung [26.01.2024] „Mikrozensus 2024“: Öffnen
 


 

[13.02.2024***] DIGIFIT für Seniorinnen und Senioren der VG Aurachtal

 
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FIT AM HANDY ODER TABLET - KOSTENLOSE UND INDIVIDUELLE BERATUNG - Wenn das Handy nicht so will, wie es soll, Sie eine VGN-Verbindung brauchen, oder eine neue APP einrichten möchten - hier können Sie alle Fragen stellen und bekommen kompetente und freundliche Unterstützung.

 

Nächste Termine: 23.10., 13.11., 27.11., 11.12.

Wann: 2. und 4. Mittwoch im Monat von 9:00 bis 11:00 Uhr

Ort: Gemeindehaus der ev. Kirche, Mühlberg 1, 91086 Aurachtal

 

Ansprechpartnerin des Landkreises: Bettina Recktenwald, Büro für Seniorenangelegenheiten, Telefon: 09131 / 803 13 34 in Kooperation mit der VG Aurachtal, Ansprechpartnerin: Marion Braun, Telefon: 09132 / 775 26.

 


 

[12.06.2024***] Bitte gegenseitige Rücksicht auf dem Tennisweg in Falkendorf

 

Sehr geehrte Nutzer des Tennisweges in Falkendorf, der Tennisweg in Falkendorf wird von Spaziergängern, Radfahrern, Tennisspielern, Kita-Eltern und -Angestellten befahren und begangen. Wir bitten Sie, auch bei eventueller Eile, die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§1) zu beachten: [A] Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. [B] Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Leider häufen sich in den letzten Monaten die Beschwerden der verschiedenen Verkehrsteilnehmer über die jeweilige andere Gruppe. Dies wäre bei entsprechender Rücksichtnahme und Verständnis sicherlich vermeidbar. Die Rücksichtnahme sollte auch gegenüber den Anwohnern gelten. Wir bitten um zukünftige Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

 


 

[16.05.2024***] Verunreinigungen durch Hundekot

 

Vermehrte Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege und öffentliche Plätze.

Zurzeit häufen sich wieder die Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege und öffentliche Plätze. Bürger beschweren sich auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider wieder vermehrt festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind und damit auch eine gesundheitliche Gefahr, zum Beispiel für spielende Kinder, darstellt. Also achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Gehsteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Nachbars Vorgarten sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Wir sind froh, dass sich viele einsichtige Hundehalter an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel voran gehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.

 


 

[23.02.2024***] Bayernwerk beginnt Kartierungen an Hochspannungsleitung

 
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Als zuständiger Verteilnetzbetreiber in der Region plant die Bayernwerk Netz GmbH die Sanierung und Verstärkung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Kastenweiher und Eltmann. Für das Verfahren ist es im Vorfeld erforderlich, die Tier- und Pflanzenwelt zu erfassen. Die Bayernwerk Netz GmbH wird das Vorhaben in der Vorbereitung des erforderlichen Genehmigungsverfahrens von März 2024 bis maximal März 2025 umweltfachlich kartieren lassen. Zu diesem Zweck werden Umweltplaner Flurstücke großflächig im Stadt- oder Gemeindegebiet der Kommune Aurachtal betreten.

 

Kartierungsarbeiten

In Unterfranken kartiert die Fachfirma Planungsgesellschaft Natur & Umwelt mbH, in Oberfranken und Mittelfranken die Fachfirma TNL Umweltplanung. Für die Arbeiten betreten die Dienstleister private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege und untersuchen die Umgebung auf verschiedene schützenswerte Pflanzen und Tiere. Um alle Arten zu dokumentieren, finden die Begehungen der Flächen zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten statt. Vereinzelt platzieren die Kartierer für einen Zeitraum von mehreren Monaten (Nist-)Verstecke wie Plastikröhren oder Bleche, um Tiere leichter zu erkennen und zu finden. Wir bitten Sie darum, solche Nistverstecke nicht zu entfernen. Die (Nist-)Verstecke sind als solche gekennzeichnet und werden nach Abschluss der Untersuchungen im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH wieder entfernt. Die erhobenen Daten fließen in Umweltgutachten ein. Diese legen Schutzmaßnahmen fest, die den Einfluss des Baus auf die Natur minimieren.

 

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zum Projekt finden Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/kastenweiher-eltmann

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: Alischa Naomi Staebner (Genehmigungsmanagement HS-Leitungen), Bayernwerk Netz GmbH, Tel.: +49 152 / 046 186 57, E-Mail: alischanaomi.staebner@bayernwerk.de Bei sonstigen Fragen und Hinweisen wenden Sie sich gerne an: Christian Stenzel (Projektleiter), Bayernwerk Netz GmbH, Tel.: +49 951 309 323 65, E-Mail: christian.stenzel@bayernwerk.de

 
Bekanntmachung: Bayernwerk beginnt Kartierungen an Hochspannungsleitung
 


 

[14.09.2023***] Verkehrsüberwachung in Aurachtal

 
Verkehrsüberwachung in Aurachtal

Ab September 2023 übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz die Verkehrs- überwachung in Aurachtal. Dazu zählen Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden. Zu diesem Zweck hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, angeschlossen. Ab September 2023 wird der Verband im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal das Einhalten der Parkregeln in der Gemeinde Aurachtal überwachen. In einem zweiten Schritt übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz auch die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Aurachtal.

 
Aktuelle Information der Gemeinde Aurachtal: Informationsblatt 'Verkehrsüberwachung in Aurachtal'
 


 

[10.08.2023***] Aktueller Sachstand zur Sanierung des Reichenbachdurchlasses unter der Staatsstraße 2244

 
Aktueller Hinweis

[29.07.2024**] Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat am 31.07.2024 die am westlichen Ortsende von Falkendorf gelegene Reichenbachbrücke wieder für den Verkehr frei gegeben. Im Nachgang wird die bauzeitliche Umfahrung in Teilbereichen wieder zurück gebaut. Nach zehn Monaten Bauzeit wurde die Reichenbachbrücke am Mittwoch, den 31.07.2024 wieder dem Verkehr übergeben. Während der Bauphase wurde der Verkehr auf der Nordseite über eine Behelfsumfahrung und über den Dörfl aser Weg an der Baustelle vorbeigebführt. Die Reichenbachbrücke bei Falkendorf besteht aus einem Wellstahlrohr mit einer lichten Höhe von 2,62 Meter und einer lichten Weite von 4,18 Meter. Aufgrund der jahrelangen Einwirkung von Tausalzen und Wasser hatte sich der Zustand des bestehenden Wellstahldurchlasses soweit verschlechtert, dass er seit September 2023 abgebrochen und an gleicher Stelle erneuert werden musste. Im Zuge der Bauarbeiten wurde im Baustellenbereich der bestehende Gehweg auf der Nordseite zu einem Geh- und Radweg verbreitert. Zusätzlich wurde der Abschnitt mit Schutzplanken abgesichert. Neben dem Ersatzneubau der Reichenbachbrücke wurde somit auch die Verkehrssicherheit zwischen Falkendorf und Münchaurach deutlich verbessert. Eine Fortführung des Radweges Richtung Münchaurach im Westen mit dem Ausbau des bisherigen Gehweges ist für 2025 vorgesehen. Staatliches Bauamt Nürnberg, Andres Eisgruber, Behördenleiter.

[31.07.2024**] Am 31. Juli 2024 wurde die St2244 wieder dem Verkehr übergeben. Im Anschluss wird die Behelfsumfahrung zurückgebaut. Bis wann dies abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest. Der Schotter des Behelfsdammes soll nicht entsorgt, sondern an anderer Stelle wiederverwendet werden. Erst wenn der neue „Einsatzort“ für das Baumaterial feststeht, kann der Rückbau des Dammes geplant werden. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.

[18.04.2024**] Das Staatliche Bauamt hat die Gemeinde Aurachtal informiert, dass die Erneuerung des Reichenbachdurchlasses, bei der Engstelle zwischen Falkendorf und Münchaurach, bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Nach derzeitigem Planungsstand soll der wiederhergestellte Durchlass Anfang Juni asphaltiert und ca. Ende Juli wieder dem Verkehr übergeben werden. Im Anschluss wird die Behelfsumfahrung zurückgebaut. Bis wann dies abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest. Der Schotter des Behelfsdammes soll nicht entsorgt, sondern an anderer Stelle wiederverwendet werden. Erst wenn der neue „Einsatzort“ für das Baumaterial feststeht, kann der Rückbau des Dammes geplant werden. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.

[14.09.2023**] Das Staatliche Bauamt hat die Gemeinde Aurachtal informiert, dass die Erneuerung des Reichenbachdurchlasses bei der Engstelle zwischen Falkendorf und Münchaurach nun in Angriff genommen werden soll. Hierzu soll zunächst ab Mitte/Ende September eine Behelfsumfahrung der Engstelle gebaut werden. Der Verkehr wird dabei nach Norden auf den Dörfl aser Weg geleitet. Der Dörfl aser Weg wird dabei zwischen Fasanenweg und Hauptstraße so verbreitert, dass er den Verkehr der Staatsstraße aufnehmen kann. Die Ausfahrt aus dem Fasanenweg und aus dem Hirschberg soll aber jederzeit möglich sein. Die Umfahrung soll ca. ab Mitte November fertiggestellt und befahrbar sein. Erst wenn die Behelfsumfahrung für den Verkehr freigegeben ist, kann die eigentliche Baustelle begonnen werden. Dabei wird der alte Durchlass abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Bauarbeiten hierfür werden voraussichtlich bis Mitte 2024 andauern. In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird dann die Behelfsumfahrung zurückgebaut und der Reichenbach in diesem Bereich renaturiert. Bauarbeiten bedeuten auch immer Einschränkungen für die Bevölkerung, auch in diesem Falle wird es immer wieder zu Verkehrseinschränkungen kommen. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.

[10.08.2023**] Das Staatliche Bauamt Nürnberg als Bauherr und Kostenträger für die Sanierung des Reichenbachdurchlasses unter der Staatsstraße 2244 zwischen Falkendorf und Münchaurach zur weiteren zeitlichen Planung Folgendes mitgeteilt:

+ Die Ausschreibung des Projektes ist veröffentlicht. Die Submission ist Anfang August vorgesehen.

+ Während der Ausschreibung sind Nebenangebote zur Verkürzung der Bauzeit zugelassen.

+ Vorausgesetzt, das Vergabeverfahren verläuft reibungslos und der Auftrag kann im August 2023 vergeben werden, können aus heutiger Sicht die Bauarbeiten Anfang bis Mitte September 2023 beginnen.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

+ Bau und Verkehrsverlegung der Behelfsumfahrung in 2023.

+ Herstellung der Reichenbachverrohrung, Herstellung der Umfahrung und Abbruch des bestehenden Wellstahldurchlasses soweit wie möglich in 2023.

+ Nach der Winterpause 2023/2024 Herstellung der neuen Reichenbachbrücke einschl. Straßenbau im Bereich des gesperrten Staatsstraßenstückes.

+ Rückverlegung des Verkehrs auf die ursprüngliche Streckenführung, Rückbau der Behelfsumfahrung und Restarbeiten voraussichtlich bis zum / im 3. Quartal 2024.

 
Google Maps: Kartenansicht
Aktuelle Information des Staatlichen Bauamts Nürnberg: Staatsstraße St 2244, Erneuerung der Brücke über den Reichenbach
Aktuelle Information der Gemeinde Aurachtal: Amtsblatt-Mitteilung vom 22.08.2024
Aktuelle Information der Gemeinde Aurachtal: Amtsblatt-Mitteilung vom 18.04.2024
Aktuelle Information der Gemeinde Aurachtal: Amtsblatt-Mitteilung vom 10.08.2023
Aktuelle Information der Gemeinde Aurachtal: Amtsblatt-Mitteilung vom 14.09.2023
 
 


 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
***Tag der Veröffentlichung auf der Webseite der Gemeinde Aurachtal