wischen dem 21.03. und dem 31.03.2023 finden in der Ackerlänge vor den Häusern 13b bis 13i Straßenbauarbeiten statt. Zweck der Baumaßnahme ist es, zu verhindern, dass bei Regenfällen das Wasser von der Straße in die Gärten fließen kann. Hierzu wird eine sogenannte „Homburger Kante“ eingebaut. Diese besteht aus einer zweireihigen Pflastersteinzeile, wobei die hintere Reihe etwa drei Zentimeter höher ist als die vordere. Hierdurch entsteht am Straßenrand eine Rinne, die das Wasser zum nächsten Gulli geleitet wird und somit nicht mehr von der Straße in die Gärten fließen kann. Die Baumaßnahme ist – wie jede Baumaßnahme – mit ein paar Einschränkungen für den Straßenverkehr verbunden. Wir bemühen uns, diese so klein wie möglich zu halten. Die Baufirma wird mit halbseitigen Straßensperren arbeiten. Wenn die Baustelle sich aber direkt an den Verkehrsinseln in der Ackerlänge befindet, wird aus Sicherheitsgründen auch die Zufahrt zum Rainsberg gesperrt, sodass in die Engstelle an der Verkehrsinsel nicht aus drei Richtungen Fahrzeuge einfahren können. Wir bitten die Anwohner des Rainsbergs in dieser Zeit über die Lange Straße ein- und auszufahren. Für Ihr Verständnis im Voraus vielen Dank! Gemeinde Aurachtal
Kabelverlegearbeiten im Geh-/Radweg an der Reichenbachbrücke zwischen Falkendorf und Münchaurach, der Gehweg wird deshalb gesperrt, die Fußgänger werden durch den für die Fahrzeuge gesperrten Teil an der Engstelle geleitet.
Am Montagmorgen, gegen 07:50 Uhr, hat eine Hundehalterin beim Spaziergang mit ihrem Vierbeiner im Bereich der Flurbereinigung des Wiesenweges in Münchaurach einen Giftköder aufgefunden. Hierbei handelte es ich um einen geräucherten Fisch, welcher mit Nägeln bestückt war. Die Polizei bittet Hundebesitzer um entsprechende Achtsamkeit. Hinweise von möglichen Zeugen nimmt die Polizeiinspektion Herzogenaurach unter 09132 / 780 90 entgegen.
Die Staatsstraße zwischen Falkendorf und Münchaurach ist auf Höhe des Durchlasses für den Reichenbach derzeit nur einspurig befahrbar. Die Gründe (statische Berechnungen zur Tragfähigkeit bei Schwerlastbegegnungsverkehr) haben wir bereits in vorherigen Amtsblättern erläutert. Ursprünglich hatte das Staatliche Straßenbauamt geplant, mit einer vier- bis sechsmonatigen Vollsperrung den Durchlass zu erneuern. Damit wäre für einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr die Staatsstraße sowohl von Westen als auch von Osten her eine Sackgasse geworden. In vielen und langen Gesprächen konnte mit dem Staatlichen Bauamt nun eine andere Lösung gefunden werden, die jedoch eine Umplanung bedingt. Nun soll nördlich der Durchlasserneuerung eine Behelfsstraße als Umgehung gebaut werden. Geplant ist dieser Bau nach dem Winter und daran anschließend soll dann der Durchlass erneuert werden. Die Baustelle wird uns somit nach jetziger Planung noch bis Sommer/Herbst 2023 erhalten bleiben. Sobald uns nähere Informationen und ein möglicher Zeitplan vorliegen, werden wie Sie informieren. Bis dahin bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis und Geduld.
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen. Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Die Gemeinde Aurachtal hat sich entschieden, ihren 2004 aufgestellten Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan (FNP/LP) für das gesamte Gemeindegebiet fortzuschreiben. Im ersten Planungsschritt erfolgen Bestandsaufnahmen und Analysen, im Rahmen derer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros ab Juni 2022 im gesamten Gemeindegebiet Aurachtal unterwegs sein werden. Über die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Vorschläge zur Fortschreibung des FNP/LP werden wir Sie zu frühzeitig und regelmäßig informieren und Ihnen Gelegenheit geben, sich am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Die Staatsstraße ST2244 zwischen Falkendorf und Münchaurach wird auf Höhe des Durchlasses für den Reichenbach ab voraussichtlich der KW 25 halbseitig gesperrt. Grund für die Maßnahme ist, dass der Durchlass (Wellstahlrohr) punktuell durchgerostet ist und das gesamte Bauwerk erneuert werden muss. Dafür wird im südlichen Bereich die Staatsstraße ein wenig verbreitet, eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelanlage ist jedoch unumgänglich. Aufgrund der Vielfältigkeit der Arbeiten und der Vorbereitungen ist mit einer einjährigen einseitigen Sperrung zu rechnen. Die Erneuerung des Durchlasses soll dann im Frühjahr 2022 erfolgen.