Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019

 

Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Wahl des Europäischen Parlaments statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihrer Stimme, welche Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich fünf Jahre.

 

Im Folgenden können Sie sich zur Europawahl 2019 ausführlich informieren:

 
 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Gemäß § 6 Abs. 1 EuWG ist wahlberechtigt,

 

wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,

wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und,

wer am Wahltag seit mindestens dem 26. Februar 2019 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.

 
 

Sie sind Unionsbürger/-in?

 

Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, sind Sie gemäß § 6 III EuWG wahlberechtigt.

Sie sind Unionsbürger/-in und wollen in Deutschland an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

 

Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019

 

Haben Sie in der Vergangenheit, also seit 1999 als Unionsbürger/-in in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt? Dann werden sie, sofern sie seitdem ununterbrochen Unionsbürger/-in in Deutschland sind, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen keinen erneuten Antrag stellen.

 

Weitere Informationen zu Unionsbürger/-innen finden Sie hier:

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Europawahl 2019

 
 

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben außerhalb der EU?

 

Sofern Sie am Wahltag des 26. Mai 2019 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Europäischen Union leben, sind Sie gemäß § 6 II EuWG i.V.m. § 12 Abs. 2 BWG als Auslandsdeutsche/r wahlberechtigt, sofern Sie:

 

nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder aus anderen Gründen eine persönlich und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Sie sind Auslandsdeutsche/r und wollen an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben und Wahlscheinantrag

 

Dies gilt nicht, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind. Befinden Sie sich während der Europawahl im Ausland, können Sie per Briefwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

 

Weitere Informationen des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland insbesondere Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche finden sie hier:

 

Informationen für Deutsche im Ausland

 
 

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben in einem EU-Mitgliedstaat?

 

Sofern Sie am Wahltag des 26. Mai 2019 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig sind und seit mindestens 3 Monaten in einem EU-Mitgliedsstaat gemeldet sind, gelten für Sie die Bedingungen eines Unionsbürgers. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

 

Informationen für Deutsche im Ausland

 
 

Wie kommen Sie an Briefwahlunterlagen?

 

Hier können Sie bequem in der Zeit vom 15.04.2019, 08:00 Uhr bis 22.05.2019, 12:00 Uhr die Briefwahlunterlagen zur "Europawahl 2019" beantragen.

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Bürgerservice-Portal der VG Aurachtal

 

Wenn Sie Ihren Wahlscheinantrag nicht online stellen möchten, können Sie auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 05.05.2019 zugestellt wird, verwenden.

 

Alternativ können Sie sich hier einen Antragsvordruck herunterladen:

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben und Wahlscheinantrag

 

Damit wir Ihnen die Wahlunterlagen schnellstmöglich zusenden können, bitten wir Sie, den Antrag vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes bitten hierfür um Ihr Verständnis.

 

Wer Unterlagen für eine andere Person (auch Ehegatten oder Lebenspartner) beantragen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Weil die Wahldokumente außerdem grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt oder verschickt werden, ist auch für die Entgegennahme eine Vollmacht erforderlich. Genutzt werden kann dazu der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

 

Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen.

 

Der letzte Termin für die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Um die fristgerechte Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag bis spätestens 22.05. zu stellen oder in der letzten Woche vor der Wahl die Beantragung persönlich im Wahlamt vorzunehmen. Sollten Sie die Zusendung der Unterlagen z. B. in das Ausland wünschen, berücksichtigen Sie bitte die Dauer der Postwege.

 

In Ausnahmefällen, z.B. bei plötzlicher Erkrankung, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.

 

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019, 18.00 Uhr bei der VG Aurachtal abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Lange Str. 2 eingeworfen werden.

 
 

Ihr Kontakt zum Wahlamt

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen im Einwohnermeldeamt der VG Aurachtal unter den Tel. Nr. 09132 / 775 10 zu den üblichen Öffnungszeiten der VG Aurachtal gerne zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail an: wahlen@aurachtal.de

 
 

Wahlhelferaufruf

 

Für die Durchführung der Europawahl 2019 benötigt die VG Aurachtal noch ca. 10 Wahlhelfer, die bereit sind, als Mitglieder im Wahlvorstand des jeweiligen Wahllokals oder in einem Briefwahlvorstand zu helfen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € gewährt.

 

Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz bei der Europawahl sind folgende Kriterien:

Sie haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet,

besitzen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit,

wohnen seit mindestens 3 Monaten im Gemeindegebiet der VG Aurachtal und

sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Wahl! Lassen Sie sich als Wahlhelfer/in registrieren!

 

Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, wendet sich bitte an das Wahlamt der VG Aurachtal unter der Tel.-Nr. 09132 / 775 10 oder Email an: wahlen@aurachtal.de

 
 

Bekanntmachungen zur Europawahl 2019

 

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Aurachtal zur Wahl zum Europäischen Parlament

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Oberreichenbach zur Wahl zum Europäischen Parlament

 
 

Musterstimmzettel zur Europawahl 2019

 

Musterstimmzettel - Wahl zum Europäischen Parlament 2019

 
 

Wahlergebnisse zur Europawahl 2019

 

Aktuelle Wahlergebnisse - zentral veröffentlicht vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt